Bodenrichtwerte/Gutachterausschuss
→ Bodenrichtwerte der Gemeinde Lichtenwald zum Stichtag 01.01.2023
Bodenrichtwertkarte Thomashardt
Bitte beachten Sie, dass die Bodenrichtwerttabellen inkl. Strukturdaten und Statistiken erst mit Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichtes 2023 im September 2023 zur Verfügung stehen werden.
BORIS-BW zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg
→ Bodenrichtwerte der Gemeinde Lichtenwald zum Stichtag 01.01.2022
Der Gutachterausschuss
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 unabhängiges Sachverständigengremium und Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen.
Kontaktdaten:
Gutachterausschuss - Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Landkreis Esslingen
Ohmstraße 16, 72622 Nürtingen, Tel. 07022/24234-0
, www.gutachterausschuss-lkes.de
Ausführliche Informationen zum Zweckverband und den für Lichtenwald zuständigen Ansprechpartnern
Information zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2023
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes, die sogenannte Bodenrichtwertzone. Grundstücke innerhalb dieser Zone stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend überein.
Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 Baugesetzbuch (BauGB). Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, sowie bauliche oder sonstige Anlagen werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre ermittelt, aktualisiert und mittels Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen dargestellt und veröffentlicht. Dadurch tragen die Bodenrichtwerte zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und der Verkehrswertermittlung.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge (Kaufpreissammlung) und der allgemeinen Marktentwicklung für die jeweils zurückliegenden beiden Kalenderjahre gebildet.
Die Bodenrichtwerte finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte. Ebenso sind die Bodenrichtwerte im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw einsehbar.