Bausachen
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Pfandäcker, FlSt. 1187
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung von einem Einfamilienhaus im gleichnamigen Plangebiet.
Abweichungen vom Bebauungsplan konnten keine festgestellt werden. Daher wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.
Anbau einer Photovoltaikanlage, Pfandäcker 22
Es liegt ein Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Der Bauherr möchte eine PV-Anlage auf seinem Hausdach anbringen, die die vom Bebauungsplan „Pfandäcker“ geforderten Mindestabstände von First, Ortgang und Traufe nicht einhält.
Da es im selben Plangebiet bereits Präzedenzfälle hierfür gibt, wurde von der Verwaltung empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.
Auch diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.
Bau von drei Einfamilienhäusern, Thomashardter Straße, FlSt. Nr. 55 und 56
Es liegt eine Bauvoranfrage vor. Die Bauherren beabsichtigen den Abbruch des Bestandsgebäudes und den Bau von drei Einfamilienhäusern mit je zwei Vollgeschossen und Satteldächern mit 35° Dachneigung auf dem Grundstück. Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat nicht angeschlossen und das Einvernehmen mehrheitlich verweigert.
Einbau von Dachgauben, Neubau einer Garage, Blumenstr. 16
Es liegt ein Antrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des bestehenden Gebäudes mit Einbau von Dachgauben sowie die Errichtung einer neuen Garage. Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben sehr gut in die Umgebung ein, weshalb empfohlen wurde, das Einvernehmen zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich das Gremium ohne Wortmeldungen einstimmig angeschlossen.
Schulsanierung - Innenausstattung
Bereits im vergangenen Sommer fand eine Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen der Kernzeit sowie der Schulleitung und den Elternvertretern bezüglich der Möblierung in den neuen Räumen der Schule statt. Die Planungen wurden vom örtlichen Unternehmen Raumdynamik vorgenommen. Gemäß Kostenberechnung liegt das Gewerk Innenausstattung bei 53.000 € brutto. Folgende Leistungen inklusive Montage und Elektrogeräte sind hierbei zu erbringen:
Garderobe Kernzeit
Küche Kernzeit
Tischsystem Lehrerzimmer
Schrankwandsystem Lehrerzimmer
Schrankwandsystem Rektorat
Teeküche Lehrerbereich
Anhand der gefertigten Entwürfe wurden drei Angebote eingeholt. Der günstigste Bieter war hier die Fa. Raumdynamik mit einem Angebotspreis von 48.970,88 € brutto, was rund 4.000 € günstiger als veranschlagt ist. Die Planungsleistungen in Höhe von rund 5.000 € (brutto) werden von Raumdynamik bei Vergabe erlassen. Der teuerste Anbieter lag bei einem Angebotspreis von 52.615,48 € brutto. Der Vergabe der dargestellten Gewerke an die Fa. Raumdynamik aus Lichtenwald hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt.
Beschaffung weiterer Urnenstelen für den Friedhof Hegenlohe
Nachdem 2018 bereits schon sämtliche Fundamente für den vorläufigen Endausbau der Urnenstelen-Anlage auf dem Friedhof Hegenlohe hergestellt wurden, ist für das Jahr 2021 die Beschaffung von 4 weiteren Urnenstelen mit insgesamt 13 Einzelkammern vorgesehen. Diese Fertigteilelemente werden von der Fa. Kronimus hergestellt. Das vorliegende Angebot von dort beläuft sich auf 12.408,43 €. Der Beschaffung dieser 4 weiteren Urnenstelen hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Kanalsanierungen 2021
Gemäß Eigenkontrollverordnung müssen Gemeinden ihre Kanäle regelmäßig überprüfen und festgestellte Schäden nach Dringlichkeit beheben.
Die letzte Kanalbefahrung vor einigen Jahren hat zahlreiche dringlich zu behebende Schäden ergeben, die seit 2015 mit großem finanziellen Aufwand behoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Kanalsanierungsrunde 2021, für die rund 220.000 € im Haushalt eingestellt sind, zu einem Abschluss der notwendigen Arbeiten führt. Der Ausschreibung der Kanalsanierungsmaßnahmen 2021 hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Barrierefreier Umbau der innerörtlichen Bushaltestellen
Das Vorhaben ist dem Projekt des barrierefreien Ausbaus im Nahverkehr gemäß Nahverkehrsplan bzw. den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes geschuldet. Es besteht eine Pflicht für die Kommunen, die Bushaltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich als Baulastträger bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei umzubauen. Die Kriterien für eine barrierefreie Nutzung umfassen im Wesentlichen:
ein Hochbord von mind. 18 cm
Manövrierflächen für Rollstühle
Stufenloser Zugang
In der Gemeinde Lichtenwald sind hiervon 8 innerörtliche Bushaltestellen betroffen. 4 weitere innerörtliche Bushaltestellen erfüllen die Kriterien bereits. Das Ingenieurbüro SI aus Weilheim wurde von der Gemeinde Lichtenwald beauftragt, die Situationen der bestehenden Haltepositionen vor Ort zu erfassen und die Möglichkeiten zum Umbau zu überprüfen. Die Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf rund 175.000 €, wovon jedoch rund 50 % vom Land bezuschusst werden.
Im Gemeinderat entspann sich eine längere Diskussion über die grundsätzliche Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus.
Bürgermeister Rentschler verdeutlichte, dass es zum einen eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung gibt, zum anderen zeigte er sich irritiert, da ein barrierefreier Umbau nicht nur Rollstuhlfahrern, sondern auch Familien mit Kinderwägen, Gehbehinderten und Senioren dient und daher dringend erforderlich ist. Nach längerer Debatte hat der Gemeinderat der Ausschreibung sodann mehrheitlich zugestimmt.
Freiwilliger Verzicht auf die Benutzungsgebühren Kindergärten & verlässliche Grundschule
Entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.12.2020 waren die Betreuungseinrichtungen der Kommune (Kindergärten, Verlässliche Grundschule, Flexible Nachmittagsbetreuung) ab dem 16.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 für den Regelbetrieb geschlossen; die Schließung wurde anschließend nochmals verlängert – seit dem 22.02.2021 sind Schule und Kindergärten wieder „regulär“ geöffnet.
Dabei umfassten die ohnehin vorgesehenen Ferienschließungen in den Kindergärten den Zeitraum vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021. In der Schule war ferienbedingt vom 23.12.2020 bis 10.01.2021 (Weihnachtsferien) und vom 15.02.2021 bis 21.02.2021 (Faschingsferien) geschlossen. Gleichzeitig wurde während des gesamten Zeitraums vom 16.12.2020 bis zur Wiedereröffnung in allen Bereichen eine Notbetreuung für berufstätige Eltern ohne „größere“ Berechtigungsprüfungen angeboten; so war eine mündliche Erklärung, dass eine Betreuung aus beruflichen Gründen erforderlich ist, gemäß CoronaVO ausreichend. Demnach stand nahezu allen Eltern auch eine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung, die dies gewünscht haben.
Zwischenzeitlich haben sich das Land und die kommunalen Spitzverbände darauf geeinigt, die Eltern für die Schließungen während der Zeit vom 11.01.2021 bis 22.02.2021 von Beiträgen und Gebühren zu entlasten, soweit Betreuungsstunden nicht geleistet werden konnten. Für den Erlass der Gebühren im genannten Zeitraum mit halbwöchentlicher Abrechnung entstehen der Gemeinde Einnahmeausfälle in Höhe von rund 12.800 €; als Erstattung von Seitens des Landes werden rund 11.800 € erwartet.
Dem Erlass hat der Gemeinderat bei einer Enthaltung zugestimmt.
Volkshochschule Esslingen – Verlängerung der Vereinbarung um 5 Jahre
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.02.2019 wurde dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Esslingen über den Beitritt zur Volkshochschule Esslingen (VHS) zum 01.03.2019 zugestimmt. Die derzeitige öffentlich-rechtliche Vereinbarung – diese ist im Sinne der Einheitlichkeit für die insgesamt 8 Außenstellenkommunen wortgleich und von der Dauer identisch – hatte eine Laufzeit von 5 Jahren und ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Inzwischen liegt der Gemeinde – mitsamt den anderen Außenstellenkommunen – der Entwurf für die Fortführung der ab dem 01.01.2022 gültigen Vereinbarung vor. Im letzten vollständigen selbständigen VHS-Jahr 2018 hat die Gemeinde 198 Unterrichtseinheiten erbracht und dabei einen Abmangel von 15.672,72 € erwirtschaftet.
Die VHS-Esslingen hat die Arbeit vertragsgemäß zum 01.03.2019 übernommen – im Anlaufjahr (erstes örtliches Programm der VHS Esslingen zum 2. Semester 2019) wurden dann insgesamt 193 Unterrichtseinheiten erbracht, die noch einen Abmangel (inklusive Gemeindeabmangel 1. Quartal 2019) von 7.668,48 € erbracht haben. Für 2020 mussten nahezu alle Kurse ab März Corona-Bedingt abgesagt werden.
Im Hinblick auf andere Außenstellenkommunen der VHS Esslingen ist die Erbringung von 500 Unterrichtseinheiten in Nach-Corona-Zeiten realistisch, was rund 2 ½ mal so viel ist, wie die Gemeinde zuvor regelmäßig selbst erbracht hat. Hierfür würden gemäß der neuen Vereinbarung mit der Stadt Esslingen jährlich rund 5.500 € fällig werden.
Von der Verwaltung wurde daher empfohlen, den neuen Vertrag mit der Stadt Esslingen abzuschließen. Bürgermeister Rentschler betonte, dass man von Seiten der Verwaltung mit dem starken Partner VHS Esslingen sehr zufrieden ist und auch unter finanziellen Aspekten für die 2 ½ fache Leistung nur noch rund 1/3 des vorherigen Abmangels erzeugt.
Von Seiten mehrerer Gemeinderäte wurde die Notwendigkeit einer VHS im Ort in Frage gestellt. Nach einer längeren Debatte hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit beschlossen, den Vertrag mit der VHS Esslingen nicht zu verlängern.
Außerschulische Betreuungsangebote an der Grundschule Lichtenwald
Nachdem die Neukalkulation der seit dem 01.01.2015 unveränderten Benutzungsgebühren bereits schon am 22.09.2020, 20.10.2020, 03.11.2020 und 24.11.2020 Thema und Anlass kontroverser Diskussionen im Gemeinderat war, wurde die Sitzungsvorlage zuletzt aufgrund eines festgestellten Rechenfehlers kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Angesichts der tatsächlichen Anmeldezahlen mit Zeitpunkt vom 11/2020 – diese sollten nach Auffassung des Gremiums anstatt von mehrjährigen Durchschnittswerten für die Gebührenkalkulation herangezogen werden – sprach sich die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsklausursitzung vom 15.12.2020 dafür aus, auf eine Anpassung der Benutzungsgebühren zu verzichten und es bis auf Weiteres bei den bisherigen Gebührensätzen zu belassen.
Mit Antrag der LBL-Fraktion vom 22.02.2021 wurde nun die Verwaltung aber aufgefordert, „den TOP Außerschulische Betreuungsangebote an der GS – Kalkulation und Satzung dringend für die Märzsitzung 2021 auf die Tagesordnung zu nehmen.“
Die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation ergab nachfolgende Gebührenobergrenzen; es wurde aufgrund der bereits mehrfach erfolgten Beratung des Themas kein Vorschlag der Verwaltung über die tatsächliche Gebührenhöhe mehr gemacht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, die errechneten Gebührenobergrenzen für die verlässliche Grundschule und die Ganztagesbetreuung zu übernehmen, dafür für die Ganztagesbetreuung einen Geschwisterrabatt von 50 % für das zweite und 70 % für das Dritte und jedes weitere Kind einzuführen sowie die Ferienbetreuung bei den bisherigen niedrigen Sätzen zu belassen.
Dies wurde vom Vorsitzenden so als Beschlussvorschlag ausformuliert, welcher sodann vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde.
Betreuungsangebote an den Lichtenwalder Kindergärten
Aus den Reihen des Gemeinderats wurde beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Dem Antrag wurde mehrheitlich stattgegeben.
Antrag der CDU-Fraktion über die Herausnahme von zwei Flurstücken aus dem Landschaftsschutzgebiet
Mit Antrag vom 01. März 2021 beantragt die CDU-Fraktion die Herausnahme der Flurstücke 311 und 312/2 der Gemarkung Thomashardt zwischen Bebauungsende Schorndorfer Straße und dem Kreisverkehr am Ortseingang Thomashardt aus dem Landschaftsschutzgebiet. Der Gemeinderat soll hierzu beschließen, einen entsprechenden Antrag an das Landratsamt zu stellen.
Als Begründung wird ausgeführt:
„Die Einbeziehung der Grundstücke an der Peripherie zum Baugebiet Pfandäcker südlich der Schorndorfer Straße, wäre ein geeigneter, wie auch sinnvoller Beitrag zur nachhaltigen Finanz-konsolidierung der Gemeinde Lichtenwald. Die Gemeinde verfügt dort über Gelände, das der Bebauung zugeführt werden könnte. Eine Erschließung der Grundstücke ist ohne große Probleme möglich. Gehwege sind bereits vorhanden, auch ein Abwasserkanal verläuft bereits an der Nordseite des in Frage kommenden Gebiets vorbei, so dass auch keine Abwasserproblematik zu erwarten wäre. Durch einen Vorhaben- / Erschließungsplan wäre eine kurzfristige Umsetzung erreichbar. Zum Bei-spiel möglich: Zweifache Doppelhaus-Bebauung mit 4 Stellplätzen, Fahrrad-Abstell- und Müllplatz. Wirklich schutzbedürftig ist das angesprochene Gebiet nicht, da es an die stark befahrene L1151 angrenzt“
Die Einbeziehung des genannten Bereiches wurde von Seiten der Verwaltung bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Pfandäcker“ in den Jahren 2013 und 2014 forciert. Seinerzeit wurde vom Landratsamt deutlich gemacht, dass der besagte Bereich nicht mit Wohnbebauung überplant werden darf.
Die Flächen liegen nach wie vor im Landschaftsschutzgebiet und sind nicht im Flächennutzungsplan enthalten. Sowohl der Flächennutzungsplan, als auch ein Bebauungsplan würden bei einer Überplanung der Flurstücke gegen höherrangiges Recht verstoßen. Die Flächen liegen zudem nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch im regionalen Grünzug gemäß Regionalplan. Sie sind daher dauerhaft von Besiedlung freizuhalten. Zwingende Gründe des Allgemeinwohls, die eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet rechtfertigen würden, sind nicht zu erkennen.
Eine positive Bescheidung von einem dementsprechend gestellten Antrag ist nicht zu erwarten und führt lediglich zu erheblichem administrativem Aufwand auf Seiten der Gemeindeverwaltung und der Kreisverwaltung. Daher empfahl die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Gemeinderat mehrheitlich nicht angeschlossen und dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt.