Digitales Rathaus
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sind durch die Öffentliche Verwaltung nach und nach alle Dienstleistungen - sofern rechtlich und technisch möglich - digital umzusetzen.
Dies erfolgt landesweit einheitlich über das Portal ServiceBW. Hierfür benötigen Sie einen Account, den Sie sich dort kostenlos anlegen können und für digitale Dienstleistungen aller Städte, Gemeinden, Landkreise und Behörden in Baden-Württemberg nutzen können.
Die Gemeinde Lichtenwald hat bereits zahlreiche ihrer Dienstleistungen in das Portal https://www.service-bw.de eingestellt, die bereits genutzt werden können.
Die digitalen Dienstleistungen werden laufend weiter entwickelt und es kommen regelmäßig neue Dienstleistungen dazu.
Baugenehmigung beantragen
- Anträge nur noch digital über ViBa-BW möglich
Bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren setzt die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Esslingen ab dem 1. März 2024 auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden alle Bauanträge nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen.
Der Zugang zum virtuellen Bauamt erfolgt über den Link bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen.
Hier werden die Bauherren durch das jeweilige Verfahren geführt und können auf der Plattform des virtuellen Bauamts das für sie richtige Verfahren wählen.
Hinweis: Ab sofort ist die Gemeinde vor Ort nicht mehr zuständig und nimmt keine Bauanträge entgegen.
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts gerne zur Verfügung unter Telefon 0711 3902-42405 oder E-Mail: .